Durch eine Rückstausicherung bzw. Rückstausperre werden Gebäude gegen den Rückfluss von Abwasser aus dem Kanalsystem geschützt, an das sie angeschlossen sind. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof vom Mai 2000 und EN 12056 hat der Schutz gegen Rückstau grundsätzlich durch Abwasserhebeanlagen zu erfolgen. Sofern ein Gefälle zum Kanal vorhanden ist, können entsprechend der Einsatzvoraussetzungen der DIN EN 12056 alternativ auch Rückstauklappen oder andere Rückstauverschlüsse nach DIN EN 1356 in der Grundleitung des Abwassersystems eines Gebäudes eingesetzt werden. Sämtliche Ablaufleitungen von Entwässerungsgegenständen in Gebäuden (Waschmaschinen, Duschen, Handwaschbecken etc.) bilden durch den Anschluss an den Kanal ein verbundenes Rohrsystem. Staut sich das Abwasser im Kanal z. B. durch starke Regenfälle oder Kanalverstopfungen auf, drängt es in die angeschlossenen Hausabflussleitungen zurück. Dort steigt es in der Regel höchstens bis auf das Niveau der Rückstauebene an und kann alle tieferliegenden Bereiche des Hauses wie den Keller überfluten.

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