Ein Rohr bricht, wenn die Funktion des Rohres durch eine ungünstige Veränderung (meist Beschädigungen in Form von Löchern oder Rissen) im Material so beeinträchtigt wird, dass die Flüssigkeiten im Rohr unsachgemäß entweichen können.   Reine Undichtigkeiten an Rohrverbindungen, Anschlussstellen und dergleichen, die nicht auf eine Beschädigung des Rohrmaterials zurückzuführen sind, sind keine Rohrbrüche. Sie sind nicht durch eine Rohrbruchversicherung abgedeckt. Die Fälle sind zum Beispiel B. Lose undichte oder poröse Rohrverbindungen oder Dichtungen. In diesem Fall sind die Kosten für die Reparatur des Lecks nicht versichert. Versicherungsschutz besteht dann nur für Kosten, die bei der Beseitigung von Schäden durch unsachgemäßes Auslaufen von Leitungswasser entstehen (z. Malerarbeiten in der Wohnung unter der Schadensstelle, technische Trocknungsmaßnahmen etc.).

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